Allgemeine Geäschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Erden Invest GmbH

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Erden Invest GmbH (nachfolgend „Erden Invest“) und ihren Kunden.
  2. Gegenstand der Tätigkeit von Erden Invest ist die Vermittlung des Erwerbs sowie möglicher Verkaufsgelegenheiten für physische strategische Metalle und Seltene Erden.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Gegenstand der Tätigkeit

  1. Erden Invest vermittelt Interessenten den Zugang zum Erwerb physischer strategischer Metalle.
  2. Der Erwerb erfolgt durch eine einmalige Investition in physische Rohstoffe.
  3. Sparpläne, ratierliche Einzahlungen oder monatliche Investitionsmodelle werden nicht angeboten.

§3 Rollenverteilung

  1. Erden Invest ist ausschließlich als Vermittler tätig.
  2. Erden Invest übernimmt insbesondere:
    • Vermittlung zwischen Interessenten und operativen Rohstoffdienstleistern
    • Kommunikation möglicher industrieller Kaufangebote
    • Kundenbetreuung und Service
    • Aufbau von Industriekontakten
  3. Erden Invest ist ausdrücklich kein Händler der Rohstoffe.
  4. Operative Tätigkeiten werden durch die Terra Metal Invest GmbH (TMI) ausgeführt.

§4 Operative Abwicklung

  1. Die Terra Metal Invest GmbH übernimmt insbesondere:
    •    Beschaffung der Rohstoffe
    •    Lagerung
    •    Verwaltung der Eigentumsbestände
    •    Organisation möglicher industrieller Verkaufsprozesse
  2. Für diese Tätigkeiten trägt ausschließlich die Terra Metal Invest GmbH die operative Verantwortung.
  3. Erden Invest übernimmt keine Haftung für operative Tätigkeiten der Terra Metal Invest GmbH.

§5 Erwerb der Rohstoffe

  1. Der Kunde erwirbt physische strategische Metalle und Seltene Erden.
  2. Die konkrete Zusammensetzung der Metalle ergibt sich aus der jeweiligen Bestellung.
  3. Die Rohstoffe werden in der Regel nicht physisch an den Kunden ausgeliefert, sondern eingelagert.

§6 Lagerung

  1. Die Rohstoffe werden in geeigneten Lagerstätten verwahrt.
  2. Für die Lagerung fallen Kosten in Höhe von 1,4 % p.a. des ursprünglichen Investitionswertes an.
  3. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Investitionswertes und nicht auf Basis eines möglichen Marktwertes.

§7 Industrieverkauf / Match-System

  1. Der Verkauf der Rohstoffe erfolgt grundsätzlich nicht über einen organisierten Börsenhandel.
  2. Industrieunternehmen können zeitlich begrenzte Kaufangebote für bestimmte Rohstoffe und Mengen abgeben.
  3. Diese Angebote werden Eigentümern durch die Terra Metal Invest GmbH oder durch Erden Invest bekannt gemacht.
  4. Eigentümer können frei entscheiden, ob sie an einem solchen Angebot teilnehmen.
  5. Kleinere Eigentümerpositionen können zu größeren industriellen Chargen zusammengeführt werden.
  6. Eine Verpflichtung zur Abnahme durch die Industrie besteht nicht.
  7. Eine Garantie für den Wiederverkauf der Rohstoffe besteht nicht.

§7a Industrielle Kaufangebote / Match-System

  1. Der mögliche Verkauf der durch den Kunden gehaltenen Rohstoffe erfolgt ausschließlich auf Grundlage konkreter Kaufangebote industrieller Abnehmer oder anderer Marktteilnehmer.
  2. Erden Invest und die Terra Metal Invest GmbH betreiben keinen organisierten Handelsplatz und stellen keinen Sekundärmarkt für die gehandelten Rohstoffe zur Verfügung.
  3. ndustrielle Kaufangebote können zeitlich begrenzt sein und sich auf bestimmte Rohstoffe, Mengen oder Qualitätsanforderungen beziehen.
  4. Eigentümer von Rohstoffen werden über solche Kaufangebote informiert und können freiwillig entscheiden, ob sie ihre Bestände zu den angebotenen Konditionen zum Verkauf stellen möchten.
  5. Zur Ermöglichung industrieller Abnahmen können kleinere Bestände verschiedener Eigentümer zu größeren Chargen zusammengeführt werden.
  6. Ein Anspruch des Kunden auf Vermittlung eines Käufers oder auf Durchführung eines Verkaufs besteht nicht.
  7. Ebenso besteht keine Garantie für
    •    einen bestimmten Verkaufspreis
    •    eine bestimmte Verkaufsfrist
    •    eine jederzeitige Liquidität der gehaltenen Rohstoffe.
  8. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, selbstständig Käufer für seine Rohstoffe zu suchen und Verkäufe außerhalb des beschriebenen Systems durchzuführen.

§8 Preise und Markttransparenz

  1. Strategische Metalle werden häufig in außerbörslichen Märkten gehandelt.
  2. Industriepreise werden üblicherweise nicht öffentlich veröffentlicht.
  3. Es besteht daher keine Verpflichtung zur Veröffentlichung laufender Marktpreise oder Tageskurse.

§9 Gebühren

  1. Beim Verkauf der Rohstoffe können Gebühren entstehen.
  2. Diese werden durch die Terra Metal Invest GmbH individuell je nach Transaktion festgelegt.
  3. Erden Invest kann für seine Vermittlungstätigkeit Provisionen erhalten.
    Diese können stammen von:
    • der Terra Metal Invest GmbH
    • industriellen Käufern
    Diese Provisionen müssen nicht veröffentlicht werden.

§10 Eigentum

  1. Der Kunde erwirbt Eigentum an den erworbenen Rohstoffen.
  2. Das Eigentum wird durch eine Eigentumsurkunde dokumentiert.
  3. Zwischen Zahlung des Kaufpreises und Ausstellung der Eigentumsurkunde kann ein Zeitraum liegen.
  4. Während dieser Zeit besteht ein Risiko, insbesondere im Falle einer Insolvenz des operativen Abwicklungspartners.

§11 Risiken

Der Erwerb strategischer Metalle ist mit Risiken verbunden.
Hierzu zählen insbesondere:

  • Preisrisiken
  • geopolitische Risiken
  • technologische Substitutionsrisiken
  • eingeschränkte Markttransparenz

LiquiditätsrisikenEin vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden.

§12 Eigenständige Verkäufe

Der Kunde ist jederzeit berechtigt, eigenständig Käufer für seine Rohstoffe zu suchen.

§13 Keine Finanzdienstleistung
Der Erwerb physischer Rohstoffe stellt keine Finanzdienstleistung dar.
Erden Invest erbringt keine Anlageberatung und keine Finanzportfolioverwaltung.

§14 Haftung

  1. Erden Invest haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
  2. Erden Invest haftet nicht für operative Tätigkeiten der Terra Metal Invest GmbH.

§15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.